Tierwelt

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Kanton Thurgau: Tierhalteverbot gegen U.K. hat unverändert Bestand

Am Dienstagnachmittag hat das Bezirksgericht Arbon im „Fall Hefenhofen“ die erstinstanzlichen Strafurteile eröffnet. Dabei hatte das Gericht unter anderem auch über ein von der Staatsanwaltschaft beantragtes Tätigkeitsverbot zu entscheiden, wobei das Gericht es abgelehnt hat, ein solches anzuordnen. Der aktuellen Medienberichterstattung ist nun teilweise zu entnehmen, dass der betroffene U.K. deshalb wieder Tiere halten dürfe. Dies ist unzutreffend und bedarf der Richtigstellung.

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