Telefonbetrug im Hinterthurgau: 71-Jähriger als Kurier ermittelt – Anzeige folgt

(Hinterthurgau TG). Die Kantonspolizei Thurgau hat einen Mann ermittelt, der im Zusammenhang mit einem Telefonbetrug am Wochenende im Hinterthurgau als Kurier tätig war.

Er wird bei der Staatsanwaltschaft angezeigt.

Das Wichtigste auf einen Blick

  • Ort: Hinterthurgau, genaue Gemeinde nicht genannt
  • Zeit: Am Wochenende
  • Delikt: Telefonbetrug mit anschliessender Geldübergabe
  • Geschädigter: 60-jähriger Mann
  • Kurier: 71-jähriger Schweizer
  • Auftrag: Transport von Geld im Auftrag Dritter
  • Kenntnis des Kuriers: Laut Polizei wusste er nicht, dass sein Auftrag mit einem Betrug zusammenhing
  • Konsequenz: Kurier wird bei der Staatsanwaltschaft angezeigt
  • Ermittlungen: Strafuntersuchung durch die Staatsanwaltschaft
  • Prävention: Keine verdächtigen Kurieraufträge für unbekannte Auftraggeber übernehmen

60-Jähriger übergibt Geld an unbekannten Kurier

Im Rahmen eines Telefonbetrugs wurde ein 60-jähriger Mann im Hinterthurgau dazu gebracht, Geld an einen unbekannten Kurier zu übergeben.

Nach der Übergabe konnte ein 71-jähriger Schweizer ermittelt werden, der das Geld im Auftrag Dritter transportiert hat.

Kurier wusste gemäss Polizei nichts vom Betrug

Gemäss den bisherigen Erkenntnissen der Kantonspolizei Thurgau wusste der Kurier nicht, dass sein Auftrag mit einem Telefonbetrug in Zusammenhang stand.

Die genauen Umstände werden durch die Kantonspolizei Thurgau abgeklärt. Die Staatsanwaltschaft führt eine Strafuntersuchung.

Vorsicht bei Kurieraufträgen

Wer Kurieraufträge übernimmt, sollte besonders vorsichtig sein, wenn unbekannte Auftraggeber Geld, Bankkarten, Schmuck oder andere Wertgegenstände abholen oder transportieren lassen wollen. Auch vermeintlich einfache Fahr- oder Botendienste können dazu genutzt werden, Personen für kriminelle Machenschaften einzuspannen.

  • Nehmen Sie keine verdächtigen Kurieraufträge an und prüfen Sie, wer den Auftrag erteilt und was transportiert werden soll.
  • Wenn Ihnen ein Auftrag verdächtig vorkommt, führen Sie ihn nicht aus und kontaktieren Sie die Polizei über die Notrufnummer 117.
  • Seien Sie sich bewusst, dass auch Personen, die in diesem Zusammenhang als Kuriere tätig sind, strafrechtlich belangt werden können.

Polizei.news informiert

⚠️ Als Kurier für Betrüger unterwegs? So erkennen Sie gefährliche Transportaufträge

Telefonbetrüger benötigen häufig Personen, die Bargeld oder andere Wertgegenstände bei ihren Opfern abholen. Solche Kuriere können bewusst an den Taten beteiligt sein. Es kommt aber auch vor, dass Menschen für vermeintlich harmlose Botendienste angeworben werden, ohne den kriminellen Hintergrund zu erkennen.

1. Misstrauisch bei ungewöhnlich einfachen Aufträgen: Wenn unbekannte Personen eine hohe Entschädigung für eine kurze Fahrt oder eine einfache Geldübergabe anbieten, ist Vorsicht angebracht. Besonders verdächtig sind Aufträge, bei denen Bargeld oder Wertsachen bei Privatpersonen abgeholt und unmittelbar an andere Personen weitergegeben werden sollen.

2. Auftraggeber genau überprüfen: Vor der Annahme eines Kurierauftrags sollten Identität, Erreichbarkeit und Geschäftstätigkeit des Auftraggebers nachvollziehbar sein. Ein Name, eine Mobiltelefonnummer oder ein Profil in einem Messenger sind allein kein ausreichender Nachweis für einen seriösen Auftraggeber.

3. Vorsicht bei Bargeld, Schmuck und Bankkarten: Seriöse Transportaufträge verfügen normalerweise über nachvollziehbare Abläufe. Soll Bargeld ohne Quittung, ohne überprüfbaren Auftrag oder unter auffälliger Geheimhaltung abgeholt werden, sollte der Auftrag nicht ausgeführt werden. Auch der Transport fremder Bankkarten oder Wertgegenstände kann Teil einer Betrugsmasche sein.

4. Druck und Geheimhaltung sind Warnsignale: Betrüger versuchen häufig, ihre Beteiligten unter Zeitdruck zu setzen. Aussagen wie „Sie müssen sofort losfahren“, „Stellen Sie keine Fragen“ oder „Sprechen Sie mit niemandem darüber“ sollten misstrauisch machen. Im Zweifelsfall ist es besser, den Auftrag abzulehnen.

5. Auch Geldübergeber müssen aufmerksam sein: Wer am Telefon zur Übergabe von Bargeld aufgefordert wird, sollte das Gespräch beenden und die behaupteten Angaben unabhängig überprüfen. Die Polizei verlangt niemals telefonisch die Übergabe von Bargeld oder Wertsachen an einen Kurier. Im Zweifelsfall die Polizei über 117 kontaktieren.

6. Bei Verdacht Beweise sichern: Wer bereits einen verdächtigen Kurierauftrag angenommen hat, sollte keine weiteren Transporte ausführen und die Polizei verständigen. Nachrichten, Telefonnummern, Angaben zu Treffpunkten und vorhandene Auftragsunterlagen können für die Ermittlungen wichtig sein. Diese Informationen sollten nach Möglichkeit unverändert aufbewahrt werden.

7. Unwissenheit bedeutet nicht automatisch Straffreiheit: Ob sich eine Person durch ihre Tätigkeit als Kurier strafbar gemacht hat, hängt von den konkreten Umständen und den gesetzlichen Voraussetzungen ab. Entscheidend können insbesondere das Wissen über den Hintergrund des Auftrags und die tatsächliche Beteiligung sein. Eine Strafuntersuchung bedeutet nicht, dass bereits eine Schuld festgestellt wurde.

Wichtig zum aktuellen Fall: Die Kantonspolizei Thurgau hält ausdrücklich fest, dass der 71-jährige Kurier nach bisherigen Erkenntnissen nicht wusste, dass sein Auftrag mit einem Telefonbetrug zusammenhing. Weshalb er dennoch angezeigt wird und wie die genaue rechtliche Beurteilung ausfällt, ist Gegenstand der weiteren Abklärungen.


 

Quelle: Kantonspolizei Thurgau / Polizei.news
Bildquelle: Symbolbild © Kantonspolizei Thurgau

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