Ungar (25) kracht nachts mit 0,69 mg/l gegen Inselschutzpfosten – Polizei zieht Ausweis ein

(Wagenhausen TG). Ein alkoholisierter Autofahrer verursachte in der Nacht zum Sonntag in Wagenhausen einen Selbstunfall.

Verletzt wurde niemand.

Das Wichtigste auf einen Blick

  • Unfall: Sonntag, 18. Oktober 2026
  • Zeit: Kurz nach 1.15 Uhr
  • Ort: Hauptstrasse in Wagenhausen, Höhe Kreuzstrasse
  • Fahrtrichtung: Diessenhofen
  • Lenker: 25-jähriger Ungar
  • Kollision: Inselschutzpfosten
  • Sachschaden: Einige zehntausend Franken
  • Atemalkoholwert: 0,69 mg/l
  • Massnahme: Führerausweis eingezogen
  • Strafverfahren: Anzeige bei der Staatsanwaltschaft

Autofahrer prallt nachts gegen Inselschutzpfosten

Kurz nach 1.15 Uhr war ein 25-jähriger Autofahrer auf der Hauptstrasse in Richtung Diessenhofen unterwegs.

Auf Höhe der Kreuzung mit der Kreuzstrasse prallte er mit seinem Auto in einen Inselschutzpfosten.

Sachschaden von einigen zehntausend Franken

Verletzt wurde niemand, es entstand Sachschaden von einigen zehntausend Franken.

Alkoholtest ergibt 0,69 mg/l – Ausweis eingezogen

Die Atemalkoholprobe beim Ungaren ergab einen Wert von 0.69 mg/l.

Die Einsatzkräfte der Kantonspolizei Thurgau zogen seinen Führerausweis ein.

Der Mann wird bei der Staatsanwaltschaft zur Anzeige gebracht.

Polizei.news informiert | Alkohol am Steuer

0,69 mg/l Atemalkohol: Was bedeutet dieser Wert in der Schweiz?

Bei einer Atemalkoholkontrolle wird die Alkoholkonzentration in der ausgeatmeten Luft gemessen. Die Angabe erfolgt in Milligramm pro Liter (mg/l).

Für die meisten Autofahrer gelten in der Schweiz zwei wichtige Grenzwerte:

Alkoholgrenzwerte im Überblick

Atemalkohol Rechtliche Bedeutung
Ab 0,25 mg/l Fahren in angetrunkenem Zustand
Ab 0,40 mg/l Qualifizierte Alkoholkonzentration

Für bestimmte Personengruppen, etwa Neulenkende während der Probezeit, gelten strengere Bestimmungen.

Ein Wert deutlich über der gesetzlichen Grenze

Eine Atemalkoholkonzentration von 0,69 mg/l liegt deutlich über dem Grenzwert von 0,40 mg/l für eine qualifizierte Alkoholkonzentration.

Wer mit einer solchen Alkoholkonzentration ein Motorfahrzeug führt, muss mit strafrechtlichen und administrativen Konsequenzen rechnen. Das Strassenverkehrsgesetz sieht bei qualifizierter Alkoholkonzentration eine Geldstrafe oder eine Freiheitsstrafe von bis zu drei Jahren vor.

Wie lange kann der Führerausweis entzogen werden?

Eine Fahrt mit qualifizierter Alkoholkonzentration gilt als schwere Widerhandlung gegen das Strassenverkehrsrecht. Bei einem erstmaligen schweren Verstoss beträgt die gesetzliche Mindestentzugsdauer in der Regel drei Monate.

Frühere Widerhandlungen und weitere Umstände können zu einem längeren Entzug führen. Über die definitive administrative Massnahme entscheidet das zuständige Strassenverkehrsamt.

Warum Alkohol auch bei niedrigen Geschwindigkeiten gefährlich ist

Schon bei Tempo 50 legt ein Fahrzeug in einer Sekunde rund 14 Meter zurück. Wer wegen eingeschränkter Aufmerksamkeit eine Gefahr erst eine Sekunde später erkennt, fährt also etwa 14 Meter weiter, bevor überhaupt eine Reaktion erfolgt.

Alkohol kann die Reaktionszeit verlängern, das Blickfeld und die Aufmerksamkeit beeinträchtigen sowie die Fähigkeit vermindern, die eigene Fahrleistung richtig einzuschätzen.

Der sicherste Grundsatz: Wer Alkohol getrunken hat, fährt nicht selbst. Öffentliche Verkehrsmittel, ein Taxi oder eine nüchterne Fahrperson sind die bessere Wahl.

 

Quelle: Kantonspolizei Thurgau / Polizei.news
Bildquelle: Kantonspolizei Thurgau

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