Betrunken auf der A1: Sri Lankerin (20) fällt Polizei durch unsichere Fahrweise auf – 1 mg/l

(Matzingen TG). Einsatzkräfte der Kantonspolizei Thurgau haben am Samstagmorgen eine Autofahrerin aus dem Verkehr gezogen, die auf der Autobahn A1 bei Matzingen alkoholisiert unterwegs war.

Bei der 20-jährigen Sri Lankerin ergab ein Atemlufttest einen Wert von rund 1 mg/l. Die Staatsanwaltschaft Frauenfeld ordnete eine Blutprobe an.

Das Wichtigste auf einen Blick

  • Kontrolle: Samstag, 17. Oktober 2026
  • Zeit: Kurz nach 7.15 Uhr
  • Ort: Autobahn A1 bei Matzingen
  • Fahrtrichtung: Zürich
  • Autofahrerin: 20-jährige Sri Lankerin
  • Auffälligkeit: Unsichere Fahrweise
  • Feststellung: Alkoholmundgeruch bei der Kontrolle
  • Atemlufttest: Rund 1 mg/l
  • Massnahme: Blutprobe durch Staatsanwaltschaft Frauenfeld angeordnet

Unsichere Fahrweise auf der Autobahn A1

Einer Patrouille der Kantonspolizei Thurgau fiel kurz nach 7.15 Uhr die unsichere Fahrweise einer Autofahrerin auf der Autobahn A1, Höhe Matzingen, in Fahrtrichtung Zürich auf.

Atemlufttest zeigt rund 1 mg/l Alkohol

Bei der Kontrolle wurde bei der 20-jährigen Autofahrerin Alkoholmundgeruch festgestellt.

Die Polizisten führten einen Atemlufttest durch, der einen Wert von rund 1 mg/l ergab.

Staatsanwaltschaft Frauenfeld ordnet Blutprobe an

Die Staatsanwaltschaft Frauenfeld ordnete bei der Sri Lankerin eine Blutprobe an.


Polizei.news informiert

Rund 1 mg/l Alkohol am Steuer: Wie hoch ist dieser Wert?

In der Schweiz wird die Alkoholkonzentration bei Atemtests in Milligramm pro Liter Atemluft (mg/l) angegeben. Diese Einheit darf nicht mit der Blutalkoholkonzentration in Promille verwechselt werden.

0,25 mg/l: Ab diesem Atemalkoholwert gilt eine Fahrt für die meisten Autofahrer als Fahren in angetrunkenem Zustand. Das entspricht beim Vergleich der gesetzlichen Grenzwerte 0,5 Promille Blutalkohol.

0,40 mg/l: Ab diesem Wert liegt eine sogenannte qualifizierte Alkoholkonzentration vor. Die gesetzlichen Konsequenzen sind deutlich schwerwiegender.

Rund 1 mg/l: Der bei der 20-jährigen Autofahrerin gemessene Wert liegt deutlich über der Grenze von 0,40 mg/l. Rein rechnerisch entspricht er bei der Gegenüberstellung der gesetzlichen Grenzwerte ungefähr 2 Promille. Daraus lässt sich allerdings kein individuell gemessener Blutalkoholwert ableiten.

Warum eine Blutprobe? Eine Blutuntersuchung kann zur rechtlichen Abklärung der Alkoholisierung angeordnet werden. Im aktuellen Fall hat die Staatsanwaltschaft Frauenfeld diese Massnahme verfügt. Ein definitives Blutresultat wird in der Polizeimeldung nicht genannt.

Der sicherste Grundsatz bleibt: Wer Alkohol getrunken hat, verzichtet aufs Autofahren und nutzt den öffentlichen Verkehr, ein Taxi oder eine nüchterne Fahrperson.


 

Quelle: Kantonspolizei Thurgau / Polizei.news
Bildquelle: Kantonspolizei Thurgau

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