Wasserentnahmeverbot im Kanton Thurgau

In den vergangenen Wochen hat sich das Wasserdefizit im Kanton Thurgau verschärft. Deshalb hat das Departement für Bau und Umwelt entschieden, Wasserentnahmen aus Oberflächengewässern zu verbieten, ausgenommen sind der Bodensee, der Hüttwilersee, der Rhein sowie das Grund- und Quellwasser.

Das Verbot tritt am Freitag, 14. Juli 2023, in Kraft und gilt bis auf Widerruf.

Aufgrund der aktuellen Wetterlage herrscht im Kanton Thurgau eine ausgeprägte Trockenheit. Gesamthaft liegen die Niederschläge seit Jahresbeginn um 20% unter der Norm. Entsprechend wenig Wasser führen die Thurgauer Fliessgewässer. Das Ausbleiben von langanhaltenden ergiebigen Niederschlägen in den letzten Wochen hat das Wasserdefizit im Kanton Thurgau weiter verschärft. Der Wasserstand des Bodensees liegt rund 120 Zentimeter unter der Norm. Auch weitere Seen und Weiher haben sehr tiefe Wasserstände. Der Untersee z.B. hat derzeit so tiefe Wasserstände wie noch nie zu dieser Jahreszeit seit Beginn der Aufzeichnungen im Jahr 1886. Ausschlaggebend für ein Wasserentnahmeverbot ist die Messung der Abflusswerte der Oberflächengewässer (Vergleich mit Q347-Werten), aber auch die gemessenen Wassertemperaturen. Von den 12 Pegelstationen im Kanton Thurgau mit Niedrigwasserstatistik unterschreiten derzeit 7 den Grenzwert.

Wasserentnahmeverbot gilt per 14. Juli 2023

Deshalb hat das Departement für Bau und Umwelt des Kantons Thurgau entschieden, ein Verbot für die Entnahme von Wasser aus Oberflächengewässern zu erlassen. Dieses Verbot gilt nicht nur für Bäche, Flüsse und natürliche Weiher, sondern auch für künstliche und bewirtschaftete Weiher wie Mühleweiher, Fischaufzuchtteiche und der Wasserkraftnutzung dienenden Kanäle. Das Verbot tritt am Freitag, 14. Juli 2023, in Kraft und gilt bis auf Widerruf.

Vom Verbot ausgenommen sind diejenigen Wasserentnahmen für Bewässerungen, die Wasser aus Oberflächengewässern beziehen, die noch über genügend Wasserreserven verfügen. Dies sind zurzeit der Bodensee (Obersee, Untersee, Seerhein), der Hüttwilersee und der Rhein. Ebenfalls können Wasserentnahmen aus dem Grundwasser oder aus Quellen bis auf weiteres zugelassen werden.

Zur Entspannung lang andauernde Niederschläge nötig

Die Wetterprognose ist ca. 10 Tage im Voraus verlässlich. Der Fachstab Trockenheit geht von einer überwiegend sonnigen, heissen und stabilen Wetterlage ohne nennenswerte Niederschläge aus. Zur Normalisierung der Abflussverhältnisse in den Oberflächengewässern sind ausgiebige und lang andauernde Niederschläge in den kommenden Wochen notwendig. Für die zweite Jahreshälfte ist sonst mit einer kritischen Situation für Quellerträge und für die Oberflächengewässer zu rechnen.

Waldbrandgefahr bleibt auf Stufe 3

Ebenfalls aufgrund der Trockenheit herrscht im Kanton Thurgau Waldbrandgefahr. Diese wird weiterhin als erheblich (Stufe 3) eingestuft. Das bedeutet, dass schon eine brennende Zigarette oder der Funkenflug eines Grillfeuers einen Brand entfachen und sich ein Feuer schnell ausbreiten kann. Bei der aktuellen Situation ist daher grösste Vorsicht im Umgang mit Feuer im Freien geboten. Im Wald und am Waldrand sollte man nur noch auf befestigten Feuerstellen Feuer entfachen.

 

Quelle: Kanton Thurgau
Titelbild: Symbolbild © Daboost – shutterstock.com