Was im Aquarium oder Gartenteich lebt, darf nicht in Gewässer gelangen
VON Polizei.news Redaktion Aargau Appenzell Ausserrhoden Appenzell Innerrhoden Basel-Landschaft Basel-Stadt Glarus Graubünden Liechtenstein Luzern Nidwalden Obwalden Schweiz Schwyz Solothurn St. Gallen Tessin Thurgau Wallis Zug Zürich
Wer gebietsfremde Tiere und Pflanzen aus einem Aquarium oder Gartenteich in die Natur aussetzt, kann damit grossen Schaden an Biodiversität und Infrastruktur anrichten und macht sich strafbar.
Der Kanton Thurgau informiert gemeinsam mit anderen Kantonen, warum das Freilassen von gebietsfremden Tieren und Pflanzen aus Aquarien und Gartenteichen verboten ist, was beim Kauf zu beachten ist und welche Lösungen es gibt, wenn man Tiere und Pflanzen nicht mehr behalten kann oder will.
Immer wieder kommt es vor, dass sich Menschen ihrer Aquarien und Gartenteiche entledigen und Tiere oder Pflanzen in Bächen, Flüssen oder Weihern entsorgen. Wer seine Heimtiere so vermeintlich „in die Freiheit“ entlässt, führt entweder deren Ende herbei oder schadet der Natur. Denn die Mehrheit der Aquarien- und Gartenteichlebewesen kann in unseren Gewässern nicht überleben. Jener kleine Teil, der sich zu etablieren vermag, kann als invasive Art grosse Schäden anrichten. Ausgesetzte Goldfische oder Rotwangen-Schmuckschildkröten fressen beispielsweise ganze Weiher leer und bedrohen damit seltene Amphibien- und Insektenarten. Gebietsfremde Garnelen und Flohkrebse sind wahrscheinlich durch das Ausschütten von Aquarienwasser in unsere Gewässer gelangt. Freigelassene Grosskrebse aus Nordamerika übertragen die sogenannte Krebspest, eine Krankheit, die für einheimische Krebse tödlich ist. Auch Aquarienpflanzen, wie etwa das Brasilianische Tausendblatt, können problematisch sein, denn sie wachsen sehr schnell und bilden dichte, teppichartige Bestände. Es ist deshalb verboten, gebietsfremde Tiere und Pflanzen in der freien Natur ins Gewässer auszusetzen. Auch im Aquarienwasser können sich winzig kleine Lebewesen befinden, weshalb auch dieses nicht in der Natur ausgeleert werden darf.
Kantone geben Empfehlungen ab
Der Kanton Thurgau informiert auf seiner Website über dieses Problem und gibt Empfehlungen für Personen ab, die ihre Aquarien oder Gartenteiche nicht mehr behalten können oder wollen. Der wichtigste Grundsatz lautet: Bereits vor einer Anschaffung sollte man sich Gedanken machen, ob die nötige Zeit für Pflege und Unterhalt langfristig vorhanden ist und wie längere Abwesenheiten, etwa in den Sommerferien, abgedeckt werden können.
Empfehlungen vor der Anschaffung:
- Die Anschaffung eines Tiers oder das Anlegen eines Gartenteichs oder Aquariums gut abwägen.
- Sicherstellen, dass keine Lebewesen entkommen können.
- Keine Tiere oder Pflanzen von Reisen mit nach Hause bringen.
Empfehlungen, falls man Tiere oder Pflanzen nicht mehr behalten kann:
- Im Freundeskreis oder auf einer seriösen Verkaufsplattform ein neues Zuhause suchen oder eine Auffangstation kontaktieren.
- Wenn sich keine andere Lösung finden lässt: sich an eine Tierarztpraxis wenden.
- Wasserpflanzen im Kehricht oder in einer professionellen Kompostieranlage entsorgen.
- Wasser aus Aquarien im Abwasser entsorgen (nicht in Dolen).
An der Informationsaktion beteiligen sich die Kantone Aargau, Appenzell Ausserrhoden, Appenzell Innerrhoden, Basel-Landschaft, Basel-Stadt, Glarus, Graubünden, Luzern, Obwalden, Nidwalden, Schwyz, Solothurn, St. Gallen, Tessin, Thurgau, Wallis, Zug und Zürich und das Fürstentum Liechtenstein.
Weitere Informationen hier.
Quelle: Kanton Thurgau
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