Vollsperrung der Ortsdurchfahrt Amlikon TG
VON Polizei.news Redaktion Schweiz Thurgau Verkehr & Katastrophen Verkehrsmeldungen
Ab Montag, 24. Juli 2023, bis Samstag, 29. Juli 2023, erfolgen auf der Wilerstrasse im Bereich der Ortsdurchfahrt Amlikon die finalen Deckschichtarbeiten.
Um diese Arbeiten ausführen zu können müssen die Wilerstrasse und die seitlichen Zu- und Wegfahrten im Bereich zwischen der Thurbrücke bis zur Neuhofstrasse gesperrt werden.
Die Rohbauarbeiten an der Ortsdurchfahrt Amlikon wurden vor Ostern 2023 beendet. Während der dritten Sommerferienwoche wird nun noch die Deckschicht auf der Fahrbahn der Wilerstrasse eingebaut. Deckschichten können aus Qualitätsgründen nur bei trockener und stabiler Witterung eingebaut werden. Sind diese Voraussetzungen nicht gegeben, muss mit zeitlicher Verschiebung der Bauarbeiten gerechnet werden.
Ab Montag, 24. Juli 2023, 6 Uhr, bis Samstag, 29. Juli 2023, ca. 12 Uhr, werden die Wilerstrasse und die seitlichen Zu- und Wegfahrten zwischen der Thurbrücke und der Neuhofstrasse für den Durchgangsverkehr gesperrt. Es werden Deckschicht- und Markierungsarbeiten ausgeführt. Die Zu- und Wegfahrt für Anwohnerinnen und Anwohner ist bis Dienstag, 25. Juli 2023, 12 Uhr, gestattet. Danach gilt die Vollsperrung auch für Anwohnerinnen und Anwohner. Jegliche Zu- und Wegfahrt mit motorisierten Fahrzeugen innerhalb des Baustellenbereiches ist ab diesem Zeitpunkt nicht mehr gestattet. Benötigte Fahrzeuge müssen frühzeitig vor der Sperrung ausserhalb des Ausbaubereiches abgestellt werden. Die Bushaltestellen im betroffen Bereich werden nicht bedient. Es wird gebeten, sich an den betroffenen Haltestellen über Verschiebungen der Bushaltstellen und Fahrplananpassungen zu informieren. Die Gehwege im betroffenen Bereich bleiben passierbar. Allfällige Verschiebungen der Arbeiten bei unsicherer Witterung bleiben vorbehalten.
Auf der Fahrbahnoberfläche wird eine klebrige Masse als Haftkleber aufgebracht. Diese Oberfläche darf weder betreten noch befahren werden. Um Verschmutzungen auf Nebenflächen (Gehwegen, Geschäften, Wohnungen) zu vermeiden, darf die Fahrbahn nur ausserhalb der gesperrten Fläche mit der nötigen Rücksicht überquert werden.
Das kantonale Tiefbauamt und die Gemeinde Amlikon-Bissegg bitten die Anwohnerinnen und Anwohner sowie Verkehrsteilnehmerinnen und Verkehrsteilnehmer um Verständnis für die mit den Baumassnahmen verbundenen Unannehmlichkeiten. Die Beachtung der Baustellensignalisation hilft, Gefahrensituationen zu vermeiden. Unternehmer, Bauleitung und Bauherrschaft werden ihr Bestes geben, um die Beeinträchtigungen möglichst gering zu halten.
Quelle: Kanton Thurgau
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