Strasse zwischen Amriswil und Schocherswil TG wird saniert

Die Kantonsstrasse H472 zwischen Amriswil und Schocherswil muss saniert werden.

Während der Bauzeit zwischen Mitte März 2024 und November 2024 wird der Verkehr grösstenteils in einem Einbahnregime geführt.

Das Projekt umfasst die Sanierung der Strasse ab dem Mühlebachkreisel bis zur Liegenschaft «Friedlis Hofladen» in Schocherswil. Im Zuge der Strassensanierung wird auch die Infrastruktur für den Langsamverkehr ausgebaut. Das heisst, der vorhandene Fuss- und Radweg ab Kreisel Mühlebach bis zur Verzweigung nach Lochershaus wird auf drei Meter verbreitert.

Ab Lochershaus bis zum Projektende entsteht ein neuer Fuss- und Radweg. Als Trennstreifen zwischen Fahrbahn und Radweg dient ein ein Meter breiter Grünstreifen. Ein Fussgängerstreifen mit Schutzinsel ermöglicht den Fussgängerinnen und Fussgängern eine sichere Strassenüberquerung beim Schulhaus Mühlebach. Für die Velofahrerinnen und Velofahrer wird vor der Liegenschaft «Friedlis Hofladen» in der Strassenmitte eine Schutzinsel erstellt. Dies ermöglicht eine sichere Querung auf die Westseite. Die Strassenbeleuchtung wird auf LED umgerüstet. Mit diesen Massnahmen sollen die in eiem Bericht der Bundesstelle für Unfallverhütung festgestellten sicherheitstechnischen Lücken eliminiert werden.

Im Grundsatz werden die Bauarbeiten im Einbahnregime ausgeführt. Dabei wird der Verkehr in Richtung Zihlschlacht umgeleitet. Gewisse Vorarbeiten werden noch unter Verkehr mit einer Lichtsignalregelung ausgeführt. Entsprechende Umleitungen des Verkehrs werden signalisiert. Der bestehende Fuss- und Radweg wird zwischenzeitlich aufgehoben. Ein provisorischer Pfad dient als Verbindung für die Fussgängerinnen und Fussgänger. Der Busbetrieb wird während der Bauzeit umgeleitet. Für die Ausführung der gesamten Bauarbeiten rechnet das Tiefbauamt bei guter Witterung mit einer Bauzeit vom 11. März 2024 bis November 2024.

Das Tiefbauamt des Kantons Thurgau dankt den Verkehrsteilnehmerinnen und Verkehrsteilnehmern für das Verständnis für die mit den Baumassnahmen verbundenen Unannehmlichkeiten. Die Beachtung der Baustellensignalisation hilft, Gefahrensituationen zu vermeiden. Unternehmer, Bauleitung und Bauherrschaften werden bemüht sein, die Beeinträchtigungen möglichst gering zu halten.

 

Quelle: Kanton Thurgau
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