Kanton TG: Erlasse zur Justizorganisation gehen in die Vernehmlassung

Der Regierungsrat des Kantons Thurgau hat die Änderung des Gesetzes über die Zivil- und Strafrechtspflege und die Änderung der Verordnung des Grossen Rates über die Besoldung des Staatspersonals in eine externe Vernehmlassung gegeben.

Dabei geht es unter anderem um ausserordentliche Berufsrichterinnen und Berufsrichter oder um die Organisationsstruktur der Staatsanwaltschaft.

Im Dezember 2019 unterbreitete der Regierungsrat dem Grossen Rat verschiedene Gesetzesentwürfe und einen Verordnungsentwurf im Zusammenhang mit der damaligen Überprüfung der Justizorganisation. Eine vorgeschlagene Änderung des Gesetzes über die Zivil- und Strafrechtspflege (ZSRG) strebte unter anderem eine Lösung für die Schwierigkeiten an, die entstehen können, wenn Berufsrichterinnen oder Berufsrichter der Bezirksgerichte längere Zeit infolge Schwangerschaft und Mutterschaft, Erfüllung gesetzlicher Pflichten, Krankheit oder Unfall abwesend sind oder das Gericht durch ein ausserordentliches Verfahren den ordentlichen Betrieb nicht mehr gewährleisten kann. Schliesslich wurde entschieden, dass der Grosse Rat auf Antrag des Obergerichtes für maximal zwei Jahre eine ausserordentliche Berufsrichterin oder einen ausserordentlichen Berufsrichter wählen kann, wenn die Voraussetzungen des ZSRG erfüllt sind. Das ganze Justizreformpaket trat am 1. Januar 2022 in Kraft.

Eine Ersatzlösung am Bezirksgericht Arbon zeigte indes auf, dass die Suche nach geeigneten Personen schwierig ist und sich die Unvereinbarkeitsbestimmungen betreffend anwaltliche Tätigkeit und Zugehörigkeit zum Grossen Rat als hinderlich erweisen. Daher wurde ein neuer Vorschlag ausgearbeitet, und der Regierungsrat schlägt die Anpassung des ZSRG vor. Diese will der Regierungsrat zusätzlich nutzen, um ein Bundesgerichtsurteil bezüglich der Gewährleistung des doppelten Instanzenzuges im Zusammenhang mit der Ernennung eines Ersatzgerichtes durch das Obergericht umzusetzen. Im Weiteren sollen die Aufsichtszuständigkeiten für die Friedensrichterinnen und Friedensrichter sowie die Organisationsstruktur der Staatsanwaltschaft angepasst werden. Die Einführung von Assistenzstaatsanwältinnen und Assistenzstaatsanwälten und von Untersuchungsbeauftragten für die Erledigung von einfacheren Straffällen macht auch eine Anpassung der Verordnung des Grossen Rates über die Besoldung des Staatspersonals notwendig. Dies wiederum ermöglicht es, einen Antrag des Verwaltungsgerichtes zur Aufhebung des auf 35 bis 60 Prozent beschränkten Beschäftigungsgrades für die übrigen Mitglieder des Verwaltungsgerichtes umzusetzen und die gegenüber den übrigen Mitgliedern des Obergerichtes tiefere prozentuale Einstufung aufzuheben. Zudem schlägt er eine Anpassung der Lohneinstufungen für die Angehörigen des Polizeikorps vor.

Die Mehrheit der vorgeschlagenen Erlassanpassungen ist organisatorischer Natur ohne direkte finanziellen Auswirkungen. Die Schaffung eines doppelten innerkantonalen Instanzenzuges führt hingegen bei den betroffenen Gerichten zu kaum berechenbaren Mehrkosten. Die angedachte Schaffung eines zweiten Vizepräsidiums beim Obergericht wirkt sich mit Kosten von rund 11’000 Franken aus. Die beim Verwaltungsgericht beabsichtigte Erhöhung des Pensums eines teilamtlichen Gerichtsmitglieds von 50 auf 80 Prozent führt zu Mehrkosten von 68’987 Franken. Die vorgeschlagene Anpassung der Besoldung von 100 auf 105 Prozent bewirkt bei den vier teilamtlichen Gerichtsmitgliedern mit einem Pensum von 50 Prozent eine Erhöhung der Besoldung von 114’977 Franken auf 120’726 Franken. Beim teilamtlichen Gerichtsmitglied, das neu zu 80 Prozent tätig sein soll, führt die Anpassung der Besoldung zu einer Erhöhung von 183’964 Franken auf 193’162 Franken. In der Staatsanwaltschaft rechnet der Regierungsrat mit neuen Lohnkosten von 763’256 Franken. Die angedachte Änderung im Bereich der Justiz und Polizei hat vorerst keine finanziellen Konsequenzen.

Der Regierungsrat hat die Änderung des Gesetzes über die Zivil- und Strafrechtspflege und eine Änderung der Verordnung des Grossen Rates über die Besoldung des Staatspersonals in eine externe Vernehmlassung gegeben, diese dauert bis am 12. Januar 2024. Sämtliche Unterlagen hier.

 

Quelle: Kanton Thurgau
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