Halloween-Nacht: Rund 15 Polizeimeldungen wegen Eierwürfen und Lärm

(Kanton Thurgau TG). Die Halloween-Aktivitäten verliefen am Samstagabend und in der Nacht zum Sonntag im Thurgau aus Sicht der Kantonspolizei ohne grössere Zwischenfälle.

Bis Sonntagmorgen gingen bei der Kantonspolizei Thurgau rund 15 Meldungen aus dem ganzen Kantonsgebiet ein.

Polizei.news | Schweiz | Täglich aktuell

Das Wichtigste auf einen Blick

  • Zeitraum: Halloween-Nacht vom 31. Oktober auf den 1. November 2026.
  • Bilanz: Keine grösseren Zwischenfälle gemeldet.
  • Polizeimeldungen: Rund 15 aus dem ganzen Kantonsgebiet.
  • Sachbeschädigungen: Etwa die Hälfte der Meldungen betraf Eierwürfe an Fassaden oder andere Beschädigungen.
  • Weitere Meldungen: Ruhestörungen.
  • Kontrollen: Die Polizei überprüfte mehrere Jugendgruppen.

Eierwürfe und Sachbeschädigungen gemeldet

Bei etwa der Hälfte der Fälle handelte es sich um Eierwürfe an Hausfassaden oder andere Sachbeschädigungen. Weitere Meldungen gingen wegen Ruhestörungen ein.

Polizei kontrolliert mehrere Jugendgruppen

Die Einsatzkräfte der Kantonspolizei Thurgau kontrollierten am Abend und in der Nacht mehrere Jugendgruppen.

 

Quelle: Kantonspolizei Thurgau
Bildquelle: Symbolbild © Kantonspolizei Thurgau


Polizei.news informiert | Halloween und Sachbeschädigung

Halloween-Streiche: Wo der Spass aufhört

Verkleidungen, Süssigkeiten und harmlose Streiche gehören für viele Kinder und Jugendliche zu Halloween. Werden jedoch Häuser verschmutzt oder fremde Gegenstände beschädigt, kann aus einem vermeintlichen Spass ein kostspieliger Vorfall werden.

1. Eierwürfe können Schäden verursachen

Eier an Hausfassaden können hartnäckige Verschmutzungen hinterlassen. Je nach Oberfläche und Reinigungsaufwand entstehen Kosten. Wird fremdes Eigentum beschädigt, kann eine strafbare Sachbeschädigung vorliegen.

2. Eltern können vorbeugen

Sprechen Sie mit Kindern und Jugendlichen darüber, welche Halloween-Streiche harmlos sind und welche Grenzen nicht überschritten werden dürfen. Eierwürfe, mutwillige Beschädigungen und das Belästigen anderer Menschen gehören nicht dazu.

3. Was tun bei einer Sachbeschädigung?

Dokumentieren Sie Beschädigungen möglichst mit Fotos, bevor Sie diese beseitigen. Bei einem konkreten Verdacht auf Sachbeschädigung können Sie sich an die Polizei wenden. Bei einer unmittelbar gefährlichen Situation wählen Sie 117.

Gut zu wissen: Die Schweizerische Kriminalprävention weist darauf hin, dass Vandalismus nicht nur Sachschäden verursacht, sondern letztlich auch Menschen trifft, die für Reparaturen und Reinigung aufkommen müssen.

Praktischer Tipp: Vereinbaren Sie mit Ihren Kindern vor dem Halloween-Rundgang klare Regeln und eine Rückkehrzeit. So bleibt der Abend für alle Beteiligten möglichst unbeschwert.


 

Quelle Infobox: Polizei.news-Redaktion

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