Alkohol und Tabak im Visier: Ab Samstag starten Testkäufe zum Schutz von Jugendlichen

(Arbon TG). Ab dem 7. November 2026 lässt die Stadt Arbon Testkäufe für Alkohol- und Tabakprodukte durchführen.

Ziel ist es, die Einhaltung der gesetzlichen Jugendschutzbestimmungen zu überprüfen und die Verkaufsstellen für ihre Verantwortung zu sensibilisieren.

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Das Wichtigste auf einen Blick

  • Ort: Arbon, Kanton Thurgau.
  • Beginn: Samstag, 7. November 2026.
  • Massnahme: Durchführung von Testkäufen.
  • Betroffene Produkte: Alkohol- und Tabakprodukte.
  • Auftraggeberin: Stadt Arbon.
  • Kontrollziel: Einhaltung der gesetzlichen Jugendschutzbestimmungen.
  • Weiteres Ziel: Verkaufsstellen für ihre Verantwortung sensibilisieren.
  • Schwerpunkt: Gesundheitsschutz und Prävention bei Kindern und Jugendlichen.

Der Schutz der Gesundheit von Kindern und Jugendlichen hat für die Stadt Arbon einen hohen Stellenwert. Mit den Testkäufen leistet die Stadt einen wichtigen Beitrag zur Prävention und zur Stärkung des Jugendschutzes.

 

Quelle: Stadt Arbon
Bildquelle: Symbolbild © Ferhat Ozcelik/iStock.com


Polizei.news | Jugendschutz bei Alkohol und Tabak

Alkohol und Tabak: Welche Altersgrenzen gelten – und wie funktionieren Testkäufe?

Wer in der Schweiz Alkohol oder Tabakprodukte verkauft, muss die geltenden Altersgrenzen beachten. Testkäufe dienen dazu, die Einhaltung dieser Vorschriften zu überprüfen. Gleichzeitig zeigen sie, ob Verkaufspersonal die nötigen Alterskontrollen durchführt.

1. Ab welchem Alter darf Alkohol verkauft werden?

Für den Verkauf und die Abgabe von Alkohol gelten in der Schweiz grundsätzlich zwei Altersgrenzen:

  • Ab 16 Jahren: Bier, Wein und Apfelwein sowie andere entsprechend eingestufte gegorene alkoholische Getränke.
  • Ab 18 Jahren: Spirituosen, Alcopops und weitere alkoholische Getränke, die gebrannte Wasser enthalten.

Kantone können strengere Regeln vorsehen. Für Verkaufsstellen ist deshalb wichtig, die jeweils geltenden Vorschriften zu kennen.

2. Tabakprodukte und E-Zigaretten erst ab 18 Jahren

Seit dem 1. Oktober 2024 gilt in der ganzen Schweiz das neue Tabakproduktegesetz. Es schreibt für sämtliche vom Gesetz erfassten Produkte ein Mindestalter von 18 Jahren vor.

Das betrifft unter anderem Zigaretten, Tabakprodukte und elektronische Zigaretten. Auch nikotinfreie E-Zigaretten fallen unter die entsprechenden Altersbestimmungen.

3. So funktionieren Testkäufe

Bei einem Testkauf versucht eine minderjährige Person unter kontrollierten Bedingungen, ein Produkt zu erwerben, das ihr aufgrund ihres Alters nicht verkauft werden darf.

Dabei wird überprüft, ob die Verkaufsstelle das Alter ausreichend kontrolliert und den Verkauf gegebenenfalls verweigert. Die Durchführung erfolgt nach gesetzlichen Vorgaben und einem festgelegten Kontrollverfahren. Die Ergebnisse können unter den gesetzlichen Voraussetzungen auch in Verwaltungs- oder Strafverfahren verwendet werden.

4. Warum der Ausweis so wichtig ist

Das Alter einer Person lässt sich anhand ihres Aussehens oft nicht zuverlässig einschätzen. Besonders bei Jugendlichen kann eine falsche Schätzung schnell zu einem unzulässigen Verkauf führen.

Verkaufspersonal sollte deshalb bei Zweifeln einen gültigen amtlichen Ausweis verlangen und das Geburtsdatum sorgfältig prüfen. Ist das erforderliche Mindestalter nicht nachgewiesen, darf das betreffende Produkt nicht abgegeben werden.

5. Was Verkaufsstellen konkret tun können

Eine konsequente Alterskontrolle lässt sich im Betriebsalltag durch einfache Massnahmen verbessern:

  • Mitarbeitende regelmässig über die geltenden Altersgrenzen informieren.
  • Alterskontrollen auch bei hohem Kundenaufkommen konsequent durchführen.
  • Gut sichtbare Hinweise zu den Abgabealtersgrenzen anbringen.
  • Neue Mitarbeitende vor ihrem ersten selbständigen Verkauf instruieren.
  • Bei Unklarheiten den Verkauf nicht abschliessen, bevor das Alter überprüft ist.

6. Weshalb der Jugendschutz wichtig ist

Alkohol, Nikotin und andere gesundheitsschädliche Inhaltsstoffe können für Kinder und Jugendliche besondere Risiken mit sich bringen. Ein früher Konsumbeginn kann zudem das Risiko späterer Abhängigkeiten erhöhen.

Altersgrenzen und Testkäufe sollen dazu beitragen, den Zugang Minderjähriger zu solchen Produkten zu begrenzen. Neben den gesetzlichen Kontrollen spielen auch Aufklärung, Prävention und die Unterstützung von Familien eine wichtige Rolle.

Gut zu wissen: Testkäufe sind nicht nur ein Kontrollinstrument. Sie können auch zeigen, bei welchen Produkten und Verkaufssituationen zusätzliche Schulungen oder Präventionsmassnahmen sinnvoll sind. Die Stadt Arbon hat noch keine Ergebnisse der angekündigten Testkäufe veröffentlicht.

Praktischer Tipp für Verkaufspersonal: Gewöhnen Sie sich an, bei jungen Kundinnen und Kunden konsequent das Geburtsdatum auf einem amtlichen Ausweis zu prüfen. Auch ein freundlich formulierter Hinweis wie „Darf ich bitte kurz Ihren Ausweis sehen?“ hilft, Alterskontrollen selbstverständlich in den Verkaufsalltag einzubauen.

Weitere Informationen: Hinweise zum Jugendschutz und zur Prävention finden Sie auf Polizeinews Prävention.


 

Quelle Infobox: Polizei.news-Redaktion

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